Landeskrankenhilfe – ( LKH ) by finanz-profil, Apolda
Leistungen der Landeskrankenhilfe
Je nach Tarif sind folgende Leistungen möglich:
- Freie Wahl des Arztes, Zahnarztes und Krankenhauses
- Erstattung der Kosten bei Zahnbehandlung bis zu max. 100 %
und Zahnersatz bis zu max. 90 %
Professionelle Zahnreinigung bis zweimal pro Kalenderjahr. - Stationärer Krankenhausaufenthalt im Ein- oder Zweitbettzimmer
und Chefarztbehandlung - Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen im
Krankenhaus - Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
- Erstattung medizinisch notwendiger Medikamente gemäß den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) - Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie
- Die Aufwendungen für Sehhilfen bis zu € 300,- pro Kalenderjahr.
- Lasik ( Revraktive Hornhautchirurgie )
- Häusliche Behandlungspflege gemäss den Allgemeinen Versicherungs
bedingungen (AVB) - Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt.
Die Landeskrankenhilfe – ( LKH ) bietet Ihnen maßgeschneiderte Angebote:
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